Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/36#abs-1 (1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, daß die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/36#abs-2 (2) Unbeschadet des Absatzes 1 darf ein Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen werden mit
1. einer Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt (Befristung),
2. einer Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt (Bedingung),
3. einem Vorbehalt des Widerrufs
oder verbunden werden mit
4. einer Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (Auflage),
5. einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/36#abs-3 (3) Eine Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsakts nicht zuwiderlaufen.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu Art. 36 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG München, 12.05.2021 – M 31 K 15.2119Kommunaler Straßenbau: Voraussetzungen einer nachträglichen Kürzung bewilligter Zuwendungen wegen geänderter Bewertung der Zuwendungsfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VG München, 25.04.2024 – M 31 K 21.2797
- BVerwG, 26.08.2026 – 1 C 27.25Kein Anspruch auf Aufhebung der Nebenbestimmung "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" bei Verweigerung der Abgabe einer sog. "Freiwilligkeitserklärung"
- BVerwG, 12.11.2020 – 2 C 5/19Fortsetzungsfeststellungsklage bei Kopftuchverbot für RechtsreferendarinZitiert von 108
- VGH Bayern, 29.11.2024 – 8 CS 24.1462Erfolglose Beschwerde gegen die befristete Teileinziehung einer Straße zur probeweisen Einrichtung einer Fußgängerzone Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
- VG Würzburg, 21.09.2023 – W 5 K 22.1134
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 12.08.2026 – 24 CS 26.636Vorläufiger Rechtsschutz einer Naturschutzvereinigung gegen Bescheide zur Aufhebung von Schonzeiten für Wildarten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG München, 12.11.2025 – M 7 K 24.4620Zitiert von 3
- VG Würzburg, 11.09.2025 – W 5 K 24.614
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 36 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.