Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/32#abs-1 (1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/32#abs-2 (2) Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/32#abs-3 (3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/32#abs-4 (4) Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/32#abs-5 (5) Die Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, daß sie ausgeschlossen ist.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art. 32 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Würzburg, 04.11.2024 – W 8 K 24.394Zitiert von 12
- VG Würzburg, 08.07.2024 – W 8 K 24.111Corona-Neustarthilfe: Kein Anspruch auf Bewilligung bei versäumter Frist zur Einreichung der Endabrechnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG München, 03.02.2025 – M 31 K 22.5527Zitiert von 3
- VG Ansbach, 03.04.2024 – AN 4 K 022.2000
- VGH Bayern, 20.07.2022 – 12 B 21.3169Zitiert von 3
- BVerwG, 21.09.2006 – 2 C 6.06Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG München, 16.10.2024 – M 31 E 24.5993Zitiert von 3
- VG München, 24.09.2024 – M 31 K 23.3596Zitiert von 4
- VG München, 31.10.2022 – M 31 E 22.5178Überbrückungshilfe IV: Personenverschiedenheit von Antragsteller und prüfendem Dritten bei der Antragstellung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 51
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 32 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.