Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH
BayVwV153752§ 6 Überleitung
Stand: 25.08.2026
Für die Überleitung werden die bisherigen Lohngruppen nach der Anlage 2 TVÜ-Länder den Entgeltgruppen des TV-L zugeordnet.