Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH

BayVwV153752

§ 5

Stand: 25.08.2026

Bayern

Mit dem Entgelt je Arbeitsschicht sind alle Ansprüche auf Entgelt einschließlich der Zeitzuschläge mit Ausnahme des Zeitzuschlags für Nachtarbeit nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV-L sowie des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f TV-L abgegolten.

§ 4 § 6