Für die Überleitung werden die bisherigen Lohngruppen nach der Anlage 2 TVÜ-Länder den Entgeltgruppen des TV-L zugeordnet.
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Für die Überleitung werden die bisherigen Lohngruppen nach der Anlage 2 TVÜ-Länder den Entgeltgruppen des TV-L zugeordnet.