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§ 6 BayVwV153752 (Bayern) — Überleitung

Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Überleitung werden die bisherigen Lohngruppen nach der Anlage 2 TVÜ-Länder den Entgeltgruppen des TV-L zugeordnet.