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§ 5 BayVwV153752 (Bayern)

Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit dem Entgelt je Arbeitsschicht sind alle Ansprüche auf Entgelt einschließlich der Zeitzuschläge mit Ausnahme des Zeitzuschlags für Nachtarbeit nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV-L sowie des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f TV-L abgegolten.