Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH
BayVwV153752§ 2 Sonstige Bestimmungen
Stand: 25.08.2026
Soweit dieser Tarifvertrag keine anderweitige Regelung enthält, gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge sowie die Bestimmungen des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder).