Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH
BayVwV153752§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, die bei der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See in einer vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegenden Beschäftigung tätig sind.