Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Virtuelle Hochschule Bayern
BayVirtHSchV§ 4 Organe
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVirtHSchV/4#abs-1 (1) Organe der Virtuellen Hochschule Bayern sind
1. das Präsidium,
2. der Geschäftsführer,
3. die Mitgliederversammlung,
4. die Programmkommission.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVirtHSchV/4#abs-2 (2) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Organe nach Abs. 1 die Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes entsprechend.