Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung
BayVerwFachAngAusbV§ 1 Gemeinsame Ausbildung
Stand: 25.08.2026
Die Ausbildung in den Fachrichtungen allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung wird zusammengefasst.