nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BayVerwFachAngAusbV (Bayern) — Gemeinsame Ausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung in den Fachrichtungen allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung wird zusammengefasst.