Gesetze / Landesrecht Bayern / Ordensstatut zum Gesetz über den „Bayerischen Verfassungsorden“ (BayVerfOG) Erlass über das Ordensstatut des „Bayerischen Verfassungsordens“
BayVerfOGErl§ 6 Ausschlussgründe einer Auszeichnung
Stand: 25.08.2026
Der Orden soll nicht verliehen werden, soweit aufgrund desselben Sachverhalts bereits eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland oder mit dem Bayerischen Verdienstorden erfolgt ist.