Der Orden soll nicht verliehen werden, soweit aufgrund desselben Sachverhalts bereits eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland oder mit dem Bayerischen Verdienstorden erfolgt ist.
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Der Orden soll nicht verliehen werden, soweit aufgrund desselben Sachverhalts bereits eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland oder mit dem Bayerischen Verdienstorden erfolgt ist.