Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt. 178
Stand: 25.08.2026
Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.