Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt. 147
Stand: 25.08.2026
Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 147 BayVerf →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Bayern, 07.08.2026 – 22 NE 26.773Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Öffnungszeitenbeschränkung für personallose Kleinstsupermärkte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.