Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern

BayVerf

Art. 147

Stand: 25.08.2026

Bayern1 Entscheidung

Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.

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