Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt. 1
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/1#abs-1 (1) Bayern ist ein Freistaat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/1#abs-2 (2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/1#abs-3 (3) Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 1 BayVerf →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG München, 30.03.2022 – M 7 K 21.2383Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.