Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern

BayVerf

Art. 1

Stand: 25.08.2026

Bayern1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/1#abs-1 (1) Bayern ist ein Freistaat.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/1#abs-2 (2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/1#abs-3 (3) Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.

→Art. 2