Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung Nr. 106 über die Aufgaben des Bayerischen Bauernverbands
BayV106BV§ 1
Stand: 25.08.2026
Die Tätigkeit des Bayerischen Bauernverbands ist aufgebaut auf der Lizenz zur Organisation und Arbeit des Verbands, wie diese unter dem 21. Dezember 1945 durch General Truscott überreicht wurde.