nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BayV106BV (Bayern)

Verordnung Nr. 106 über die Aufgaben des Bayerischen Bauernverbands

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Tätigkeit des Bayerischen Bauernverbands ist aufgebaut auf der Lizenz zur Organisation und Arbeit des Verbands, wie diese unter dem 21. Dezember 1945 durch General Truscott überreicht wurde.