Die nähere Ausgestaltung der Stiftung wird durch eine Stiftungssatzung geregelt. Erlass und Änderung der Stiftungssatzung bedürfen des einstimmigen Beschlusses des Stiftungsrats und der Genehmigung des Staatsministeriums.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die nähere Ausgestaltung der Stiftung wird durch eine Stiftungssatzung geregelt. Erlass und Änderung der Stiftungssatzung bedürfen des einstimmigen Beschlusses des Stiftungsrats und der Genehmigung des Staatsministeriums.