Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über den Katholisch-Theologischen Fachbereich der Universität Augsburg
BayTheolFbUniABekArt 4
Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern wird dafür Sorge tragen, daß für die Professoren der Philosophisch-theologischen Hochschule Dillingen, die nicht im Wege des üblichen Berufungsverfahrens an den katholisch-theologischen der Universität Augsburg berufen werden, durch Schaffung von sogenannten k.w.-Professuren eine Lehr- und Forschungstätigkeit in diesem Fachbereich gewährleistet wird.