Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über den Katholisch-Theologischen Fachbereich der Universität Augsburg
BayTheolFbUniABekArt 3
Stand: 25.08.2026
Anstelle der in Art. 4 § 2 des Bayerischen Konkordates vom 29. März 1924 genannten Professuren wird je eine Professur für Systematische Philosophie, für Gesichte der Philosophie und für Grenzfragen der Theologie und der Naturwissenschaft im katholisch-theologischen Fachbereich der Universität Augsburg geschaffen werden.