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Art 4 BayTheolFbUniABek (Bayern)

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über den Katholisch-Theologischen Fachbereich der Universität Augsburg

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Freistaat Bayern wird dafür Sorge tragen, daß für die Professoren der Philosophisch-theologischen Hochschule Dillingen, die nicht im Wege des üblichen Berufungsverfahrens an den katholisch-theologischen der Universität Augsburg berufen werden, durch Schaffung von sogenannten k.w.-Professuren eine Lehr- und Forschungstätigkeit in diesem Fachbereich gewährleistet wird.