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Art 3 BayTheolFbUniABek (Bayern)

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über den Katholisch-Theologischen Fachbereich der Universität Augsburg

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anstelle der in Art. 4 § 2 des Bayerischen Konkordates vom 29. März 1924 genannten Professuren wird je eine Professur für Systematische Philosophie, für Gesichte der Philosophie und für Grenzfragen der Theologie und der Naturwissenschaft im katholisch-theologischen Fachbereich der Universität Augsburg geschaffen werden.