Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen über Zweckverbände, Zweckvereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände
BayThZwVStVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen den folgenden Staatsvertrag: