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Eingangsformel BayThZwVStV (Bayern)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen über Zweckverbände, Zweckvereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen den folgenden Staatsvertrag: