Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaats Thüringen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau

BayThIngVersStV

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,

und

der Freistaat Thüringen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Thüringer Innenminister,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

→Art. 1