Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über Zulagen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern in den Bayerischen Hafenbetrieben

BayTV_HafenZulagen

§ 2 Zulage

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Zulage. Die Zulage beträgt in der Zeit von

Montag bis Freitag von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr

1,44 Euro pro Stunde,

Montag bis Freitag von 22.00 bis 5.00 Uhr

3,00 Euro pro Stunde,

Samstag, Sonntag und Feiertag

3,00 Euro pro Stunde.

Bei allgemeinen Entgelterhöhungen erhöht sich die Zulage um den von den Tarifvertragsparteien festgelegten durchschnittlichen Vomhundertsatz der allgemeinen Entgelterhöhung.

§ 1 § 3