Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über Zulagen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern in den Bayerischen Hafenbetrieben
BayTV_HafenZulagen§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag gilt für das Hafenbetriebspersonal (Lokführerinnen/Lokführer und Rangiererinnen/Rangierer) und für das Umschlagspersonal (Kranführerinnen/Kranführer, Lademeisterinnen/Lademeister und Umschlagsarbeitnehmerinnen/Umschlagsarbeitnehmer) des Freistaats Bayern in den bayerischen Hafenbetrieben, soweit sich deren Arbeitsverhältnisse nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) bestimmt.