Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Einbeziehung der Ärztinnen und Ärzte am Deutschen Herzzentrum München in den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TV-Ärzte) und über die Ausdehnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei Bereitschaftsdienst (TV-Ärzte – Bereitschaftsdienst Bayern) Vom 13. April 2007
BayTV_AEDHM§ 3 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich im Fall der Kündigung – spätestens drei Monate vor Wirksamwerden der Kündigung –, Verhandlungen aufzunehmen.