Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich im Fall der Kündigung – spätestens drei Monate vor Wirksamwerden der Kündigung –, Verhandlungen aufzunehmen.