Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Trennungsgeldverordnung
BayTGV§ 12 Inkrafttreten, Übergangsregelung
Stand: 01.03.2018
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayTGV/12#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayTGV/12#abs-2 (2) Ist der Anspruch auf Trennungsgeld bis einschließlich 31. Dezember 2016 entstanden, findet die Bayerische Trennungsgeldverordnung in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung Anwendung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 12 BayTGV →
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