Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
BaySvVollzGArt 94 Vollstreckungsplan
Stand: 25.08.2026
Die Aufsichtsbehörde regelt in dem Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Sicherungsverwahrung nach allgemeinen Merkmalen.