Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
BaySvVollzGArt 89 Konferenzen
Stand: 25.08.2026
Zur Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplans und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen führt die Anstaltsleitung Konferenzen mit den an der Vollzugsgestaltung maßgeblich Beteiligten durch.