Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
BaySvVollzGArt 44 Sondergeld
Stand: 25.08.2026
Für die Sicherungsverwahrten kann für die Kosten einer Krankenbehandlung Geld einbezahlt werden. Dieses ist als Sondergeld gutzuschreiben. Kann das Geld nicht oder nicht in vollem Umfang für den konkret zu bezeichnenden Zweck eingesetzt werden, ist es zum Eigengeld gutzuschreiben.