Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
BaySvVollzGArt. 14 Tageseinteilung
Stand: 25.08.2026
Die Sicherungsverwahrten sollen durch die Tageseinteilung an eine eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt werden. Die Tageseinteilung umfasst insbesondere Zeiten der Behandlung, Beschäftigung, Nachtruhe sowie die Freizeit.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 14 BaySvVollzG →
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- BayObLG, 28.04.2025 – 204 StObWs 124/25Zitiert von 1
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