Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
BaySvVollzGArt 11 Sozialtherapeutische Behandlung
Stand: 25.08.2026
Den Sicherungsverwahrten sind sozialtherapeutische Maßnahmen anzubieten, wenn dies aus behandlerischen Gründen angezeigt ist. Die Behandlung soll in einer für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zuständigen Anstalt erfolgen.