Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“
BayStthNStifArt 1 Errichtung und Rechtsform
Stand: 25.08.2026
Unter dem Namen „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.