Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Strafvollzugsgesetz
BayStVollzGArt 78 Hilfe während des Vollzugs
Stand: 25.08.2026
Die Gefangenen werden in dem Bemühen beratend unterstützt, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen, insbesondere das Wahlrecht auszuüben, sowie für Unterhaltsberechtigte zu sorgen und ihre Schulden zu regulieren.