Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Strafvollzugsgesetz
BayStVollzGArt 124 Ausstattung des Jugendstrafvollzugs
Stand: 25.08.2026
Personelle Ausstattung, sachliche Mittel und Organisation werden am Erziehungsauftrag und an den besonderen Bedürfnissen junger Gefangener ausgerichtet.