Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung
BayStInstFamV§ 4 Weitere Anordnungen
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erläßt weitere Anordnungen über die Organisation und die Verwaltung des Staatsinstituts für Familienforschung.