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§ 4 BayStInstFamV (Bayern) — Weitere Anordnungen

Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erläßt weitere Anordnungen über die Organisation und die Verwaltung des Staatsinstituts für Familienforschung.