Gesetze / Landesrecht Bayern / Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz
BaySchwBerV§ 5 Geschäftsführungs- und Regiekosten
Stand: 25.08.2026
Zu den jährlich zuschussfähigen Personal- und Sachausgaben gehören auch die Geschäftsführungs- und Regiekosten des Trägers in Höhe von 2 150 € pro geförderter Fachkraft- und Verwaltungskraftstelle.