Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Radgesetz
BayRadGArt 9 Schulische Verkehrserziehung
Stand: 25.08.2026
Im Rahmen des Schulunterrichts ist der Verkehrserziehung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Grundschulen üben das Fahrradfahren entsprechend der amtlichen Vorgaben und führen in Zusammenarbeit mit der Polizei eine theoretische und praktische Radfahrausbildung durch.