Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Radgesetz
BayRadGArt 8 Verkehrssicherheitsprogramm
Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern erarbeitet in einem Verkehrssicherheitsprogramm Empfehlungen für die beteiligten Akteure und schreibt dieses fort. Maßnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit im Radverkehr sind darin angemessen zu berücksichtigen.