Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz zur Bayerischen Ärzteversorgung
BayRPAeZTVersStVEingangsformel
Stand: 01.02.2006
Der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Staatsminister des Innern
und
das Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch den Minister des Innern
schließen nachstehenden Staatsvertrag: