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Eingangsformel BayRPAeZTVersStV (Bayern)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz zur Bayerischen Ärzteversorgung

Landesrecht Bayern

Stand: 01.02.2006 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Staatsminister des Innern

und

das Land Rheinland-Pfalz,

vertreten durch den Minister des Innern

schließen nachstehenden Staatsvertrag: