Gesetze / Landesrecht Bayern / Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren
BayRFGebLSatz§ 10 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Satzung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren vom 28. November 1975 (BayRS 2251-3-5-S) außer Kraft.