Diese Satzung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren vom 28. November 1975 (BayRS 2251-3-5-S) außer Kraft.
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Diese Satzung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren vom 28. November 1975 (BayRS 2251-3-5-S) außer Kraft.