Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Kennzeichnung der Skiabfahrten, Skiwanderwege und Rodelbahnen
BayPistenKennzV§ 10 Schilder und Fahnen in anderen Sprachen
Stand: 25.08.2026
Die Schilder und Fahnen nach dem Muster 1 der Anlage 1 dürfen den Text zusätzlich auch in anderen Sprachen wiederholen.