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§ 10 BayPistenKennzV (Bayern) — Schilder und Fahnen in anderen Sprachen

Verordnung über die Kennzeichnung der Skiabfahrten, Skiwanderwege und Rodelbahnen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Schilder und Fahnen nach dem Muster 1 der Anlage 1 dürfen den Text zusätzlich auch in anderen Sprachen wiederholen.